Hallo, habe meine Antworten in Ihre E-Mail an den passenden Stellen eingetragen: Zusätlich wiederhole ich die Forderung, beim Provider die Vertragsnummer oder die Telefonnummer zu erfragen, die zum fraglichen Zeitpunkt zur fraglichen IP-Adresse gehört hat. Es ist verwerflich und strafbar, Beschuldigungen an Unschuldige auszusprechen. Da Sie mich und den Verein beschuldigt hatten, ist zumindest eine Beschuldigung falsch und damit strafbar. Ich behalte mir daher eine Strafanzeige gegen Sie wegen falscher Anschuldigung vor, egal welches Ergebnis Ihre Recherche bringen wird. Zwischenzeitlich wissen wir auch, dass es im Internet viele "Fakes" gibt. Möglicherweise ist in diesem Zusammenhang zwar eine Datei mit dem von Ihnen behaupteten Namen geladen worden, aber es kann auch eine Fake-Datei mit ganz anderem Inhalt gewesen sein. Und an diesem anderen Inhalt hat Ihr Auftraggeber dann keine Urheberrechte, so dass die ganze Geschichte rückabgewickelt werden müsste. Also bitte ich Sie um Beweise, 1. über welche/n Anschluss/Vertragsnummer die angebliche Straftat begangen worden sei 2. dass die angeblich geladene Datei tatsächlich den behaupteten Inhalt gehabt habe. Insbesondere ist uns nicht klar, wie ein dritter, unbeteiligter Rechner den Dateiinhalt zweier über P2P verbundenen Rechner "mithören" könnte. Ist ein solches Mithören ohne vorherigen richterlichen Beschluss nicht schon eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses? Sie haben noch viel zu tun, wenn Sie die 300 Euro behalten wollen. Können Sie unsere Bedenken nicht restlos ausräumen, so bitte ich Sie, die 300 Euro zurückzuerstatten und die Unterlassungserklärung im Original zurückzusenden. Wie lange werden Sie dazu brauchen? Gerhard Streichert Raiffeisenstr. 1 92353 Postbauer-Heng Schutt Waetke Rechtsanwälte wrote: > Sehr geehrter Herr Streichert, > > > > in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Email vom 13.09.2006 und bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der akut hohen Arbeitsbelastung erst heute auf diese Angelegenheit zurückkommen können. > > > > Wir hatten Sie als Privatperson in Anspruch genommen, da wir von Ihrem Provider bzw. der Staatsanwaltschaft Ihre Adresse als Anschlussinhaber bekommen haben. Aufgrund der Abgabe der Unterlassungserklärung durch den Verein Netlife e. V. betrachten wir nunmehr diesen als unseren Schuldner. Ihnen gegenüber hat sich die Angelegenheit deshalb erledigt. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die Anzeige bei der Staatsanwalt zurückgezogen haben! Das ist ja spannend. Wieso recherchieren Sie nicht endlich selber, sondern beschuldigen nun einfach so den Verein. - Wir sind rechtschaffene Leute und haben zuvor noch nie etwas mit Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Strafsachen zu tun gehabt. Deshalb hat uns Ihr erstes Schreiben Angst gemacht, so dass wir - in voreilendem Gehorsam - eine Unterlassungserklärung für den Verein abgegeben hatten. Aber schon bevor wir den Betrag von 300 Euro überwiesen, hatten wir uns etwas kundig gemacht und erfahren, dass Sie tausende von Strafanzeigen gestellt hatten. Deshalb ist die Überweisung mit dem Vermerk: "unter Vorbehalt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgt. Die Unterlassungserklärung enthält den Querverweis auf die Überweisung, so dass auch diese nun als "unter Vorbehalt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" angesehen werden muss. > > > > In einem gesonderten Schreiben haben wir den Verein zur Rücknahme des Vorbehalts bezüglich der Zahlung aufgefordert. Sobald uns die Rücknahme des Vorbehalts fristgerecht erklärt wird, wäre die Angelegenheit insgesamt erledigt. Hier lügen Sie. Das Schreiben ging nicht an den Verein, sondern an mich als Privatperson. Die große Anzahl von Strafanzeigen hat Sie wohl überfordert, so dass Sie den Überblick verloren haben? Aber der Geldsegen sollte Ihnen doch sorgfältige Arbeit wert sein? Das Schreiben behalte ich für evtl. spätere Beweiszwecke. Deshalb weiß der Verein bis heute offiziell nicht, dass Sie von ihm die Rücknahme des Vorbehalts überhaupt gefordert hatten. Ihr Fristsetzung ist daher bisher noch gar nicht wirksam geworden. > > > > i. A. Schreiber > > ___________________________________________________ > > Schutt, Waetke kanzlei@schutt-waetke.de > > Rechtsanwälte www.schutt-waetke.de > > > > Röntgenstraße 5 Telefon 0721. 16 16 33 3 > > 76133 Karlsruhe Telefax 0721. 12 05 01 31 > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Gerhard Streichert [mailto:familie@gerhard-streichert.de] > Gesendet: Mittwoch, 13. September 2006 19:50 > An: Schutt Waetke Rechtsanwälte > Betreff: Re: AW: 003072_PII_5B16 JR RAin Berenice Frisch > > > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > > > Sie beschuldigen mich als Privatmann, obwohl ich sicher bin, dass der > Vorwurf, wenn überhaupt, an den Verein Netlife e.V. gerichtet werden > müsste. Da ich den Makel einer Strafanzeige nicht an meiner Person > haften lassen will, bestehe ich darauf, dass Sie beim Provider nochmals > nachfragen und folgende Daten ermitteln: > > 1. Zu welchem Telefonanschluss gehört der Internetanschluss, über den > die Urheberrechtsverletzung angeblich durchgeführt wurde? > > 2. Welche Kundennummer hat der Vertrag, der den Internetanschluss > beinhaltet, über den die behauptete Urheberrechtsverletzung angeblich > durchgeführt wurde? > > Es reicht, wenn Sie eine der beiden Fragen beantworten können. Hier noch > ein Hinweis: Die in Frage kommenden Telefonnummern beginnen mit den > Ziffernfolgen: (09188) 30... oder (09188) 80... und die Kundennummern > beginnen mit den Ziffernfolgen: 129... oder 710... > > Ich selbst habe 2x vergeblich versucht, diese Daten vom Provider 1und1 > zu erfahren. Für mich als juristischen Laien ist unverständlich, dass > mir MEIN Provider keine Auskunft über MEINE Daten erteilen darf, aber > Ihnen schon. Dann müssen Sie selbst halt endlich diesen Sachverhalt > eindeutig klären. Ich muss nämlich wissen, ob ich mich mit MEINER > Rechtsschutzversicherung oder mit DER des Vereins wehren muss. Und Ihnen > wäre es doch auch unangenehm, wenn der Richter die falsche Anschuldigung > mir gegenüber ablehnen und Ihnen die ganzen Kosten auferlegen würde? > > Ich unternehme nichts mehr, bis ich von Ihnen eine befriedigende Antwort > erhalte, höchstens dass ich bei der Staatsanwaltschaft nach dem > Verursacher frage und mich bei der Anwaltskammer über Sie beschwere. > > > > MfG Gerhard Streichert > > > Gerhard Streichert > Raiffeisenstr. 1 > 92353 Postbauer-Heng > > Schutt Waetke Rechtsanwälte wrote: >> Sehr geehrter Herr Streichert, >> >> >> >> in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Email vom >> 31.08.2006 und bitten um Verständnis, dass wir aufgrund unserer akut >> hohen Arbeitsbelastung erst heute antworten können. >> >> >> >> Es gibt für uns auch nach Ihren Ausführungen keinen zwingenden Hinweis >> dass die vom Provider übermittelten Adressdaten unvollständig sind. >> >> >> >> Aus diesem Grund bestehen wir weiterhin darauf, dass der Vorbehalt der >> Zahlung schriftlich - gerne auch per Email - widerrufen wird. >> >> >> >> Als spätesten Termin hierfür haben wir uns den >> >> >> >> *26.10.2006* >> >> >> >> notiert. >> >> >> >> Mit freundlichen Grüßen >> >> >> >> i. A. Bestges >> >> >> >> ___________________________________________________ >> >> Schutt, Waetke kanzlei@schutt-waetke.de >> >> Rechtsanwälte www.schutt-waetke.de >> >> >> >> Röntgenstraße 5 Telefon 0721. 16 16 33 3 >> >> 76133 Karlsruhe Telefax 0721. 12 05 01 31 >> >> >> >> -----Ursprüngliche Nachricht----- >> Von: Gerhard Streichert [mailto:familie@gerhard-streichert.de] >> Gesendet: Donnerstag, 31. August 2006 15:44 >> An: kanzlei@schutt-waetke.de >> Cc: 1.vorstand@netlife-ph.de; 2.vorstand@netlife-ph.de >> Betreff: 003072_PII_5B16 JR RAin Berenice Frisch >> >> >> >> Sehr geehrte Damen und Herren, >> >> >> >> Sie haben mir gegenüber eine falsche Anschuldigung ausgesprochen. Ich >> >> bitte Sie, diese falsche Anschuldigung zurückzunehmen. >> >> >> >> Erläuterung: >> >> Die behauptete Urheberrechtsverletzung ist, wenn überhaupt, nicht von >> meinem privaten Internetanschluss aus geschehen, sondern von dem >> Internetanschluss des Vereins Netlife e.V. Dies ist auch der Grund, >> weshalb wir die Zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer >> Rechtspflicht getätigt haben. Beim Provider 1und1 ist der >> Vereinsanschluss unter meinem Namen gemeldet, jedoch mit dem Zusatz >> Firma: Netlife e.V. >> >> Indiz: >> Ich habe im Auftrag des Vereins eine Teildienstleistung aus dem >> Vereinsvertrag bei 1und1 herausgekündigt. Das Kündigungsverfahren bei >> 1und1 ist stark rationalisiert und automatisiert. Man erhält ein >> PDF-Dokument mit dem Kundigungstext, den man ausdrucken, unterschreiben >> und zur Fa. 1und1 zurücksenden muss. Dieses automatisierte Schreiben >> enthält in unserem Falle NICHT den Begriff Netlife e.V. Im Online-Dialog >> kann man aber sehr gut sehen, dass der Begriff Netlife e.V. bei 1und1 >> eingetragen und gespeichert ist. >> >> Mithin sind Sie offensichtlich einer automatisierten Falschauskunft über >> den Inhaber des Internetanschlusses durch die Fa. 1und1 aufgesessen. >> >> Die Anschuldigung gegenüber dem Verein Netlife e.V. müssen Sie nicht >> wiederholen, da die Unterlassungserklärung ohnehin schon vom >> Vereinsvorstand im Namen des Vereins Netlife e.V. erfolgt ist. Die >> geforderten 300 Euro sind bereits von Vereinskonto aus überwiesen >> worden. Die Vorbehalte nehmen wir aber erst zurück, wenn Sie Ihre >> falsche Anschuldigung gegenüber Gerhard Streichert als Privatperson in >> vollem Umfang zurücknehmen. Dazu gehört auch, dass Sie bei der >> Staatsanwaltschaft Ihren Irrtum gekannt geben und damit mein Name als >> Privatperson aus den Akten der Staatswanwaltschaft entfernt wird. >> >> Sollte eine erneute Anfrage bei 1und1 ergeben, dass die behauptete >> Urheberrechtsverletzung doch über meinen privaten Anschluss erfolgt sein >> soll, so widerspreche ich schon jetzt vorbeugend. Von meinem privaten >> Internetanschluss aus wurde niemals die behauptete Datei geladen und zum >> Upload angeboten, weder mit Emule noch mit sonst einem Tauschprogramm. >> >> In diesem Falle müssten Sie die 300 Euro an den Verein zurückerstatten. >> >> MfG Gerhard Streichert (als Privatperson) >> >> -- >> >> Gerhard Streichert >> Raiffeisenstr. 1 >> 92353 Postbauer-Heng